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Ambulante Rehabilitation (Bewegungs- und Stützapparat, BSR) Phase II und Phase III für Versicherte der SVS

Ambulante Rehabilitation (Bewegungs- und Stützapparat, BSR) umfasst neben der Wirbelsäule auch Erkrankungen der großen Gelenke (Schulter, Hüfte, Knie, Sprunggelenk)

Phase II

  • Im Ersatz der stationären Phase II Rehabilitation kann diese auch ambulant in unserem Rehabzentrum durchgeführt werden.

  • Nach Antragstellung durch das Rehabzentrum, wird die Bewilligung der SVS erteilt (das geht meist sehr rasch und unkompliziert).

  • Dann haben Sie die Möglichkeit 3x/Woche über 6 Wochen ambulant an dem Programm teilzunehmen.

Phase III

  • Nach Ihrer Kur/GVA oder Phase II Rehabilitation

  • Nach Antragstellung durch das Rehabzentrum, wird die Bewilligung der SVS erteilt (das geht meist sehr rasch und unkompliziert).

  • Dann haben Sie die Möglichkeit 2x/Woche über 6-12 Monate ambulant an dem Programm teilzunehmen.

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